Olvar

Wo bleibt der Widerstand?

written by me, published here on 2021-04-21

Schämt Euch, ihr Lebensdiebe, ihr Seelenverbieger, ihr Lügner und Kinderquäler. Ihr die ihr uns ausplündert, verkauft und unser Vertrauen missbraucht! - Sabrina Khalil

Hier noch einige zusätzliche Beiträge aus den letzten Tagen zum Thema der kriminellen Kindeswohlgefährdung:

Vom Kindeswohl und von richterlicher Verantwortung: Nachdem Familiengerichte in Weimar und Weilheim Kinder unter anderem von der Maskenpflicht in Schulen befreiten, erklärten mehrere Amtsgerichte öffentlich, solche Kinderschutzverfahren gar nicht erst eröffnen zu wollen. Ein bemerkenswerter Vorgang, der zeigt: Der Widerspruch zwischen Kindeswohl und Corona-Maßnahmen ist nicht nur politisch relevant, sondern auch juristisch höchst brisant.

Desaströse Auswirkungen des Homeschoolings: Seit Mitte Dezember sind die Schulen weitgehend geschlossen. Trotz vieler Monate Vorbereitungszeit scheint das Homeschooling nicht wesentlich besser zu funktionieren als im Frühjahr vergangenen Jahres, als die so genannte erste Virus-Welle die Schulen kalt erwischte.

Das Münchener ifo-Institut befragte im Februar und März dieses Jahres über 2.000 Eltern von Schulkindern und verglich die Antworten mit einer ähnlichen Umfrage aus dem Frühjahr vergangenen Jahres. Die tägliche durchschnittliche Lernzeit ist zwar seit dem ersten Lockdown um eine Dreiviertelstunde auf 4,3 Stunden gestiegen – immerhin. Doch dies sind drei Stunden weniger als an einem üblichen Schultag vor Ausbruch der Krise. Besonders bedenklich: 23 Prozent der Kinder haben sich maximal zwei Stunden am Tag mit der Schule beschäftigt.

Kinderwohl statt Corona-Irrsinn: Ein Richter als gelber Engel: Der pensionierte Familienrichter Hans-Christian Prestien, der zu den ersten Familienrichtern in Deutschland überhaupt gehörte und jahrzehntelang entsprechend tätig war, ist der Auffassung, dass die von den Corona-Verordnungen der Länder vorgesehenen Masken, Tests und Abstandsregelungen in Schulen und Kitas die Lehrer, Erzieher und Schulleiter zu strafbaren Handlungen („Misshandlung von Schutzbefohlenen“ nach § 225 StGB) nötigen, in jedem Fall eine „Kindeswohlgefährdung“ darstellen, gegen die Familiengerichte im Sinne von § 1666 BGB „von Amts wegen“ oder auf „Anregung“ einschreiten müssten.

Solche „Anregung“ ist nicht mit Kosten verbunden und bedarf normalerweise auch keines Rechtsanwalts; dessen Unterstützung könnte allein deshalb erforderlich sein, um in Corona-Zeiten von den Amtsgerichten nicht einschüchternd abgewimmelt zu werden. Nicht nur Eltern, sondern jeder, also auch Onkel, Tanten, Lehrer, Schulleiter, Kinderärzte, Anwälte und dergleichen sind berechtigt (wenn nicht gar verpflichtet), für bestimmte betroffene Kinder das gerichtliche Einschreiten „anzuregen“. Die für so eine „Anregung“ passenden Musterformulare stellt der engagierte Richter auf seiner Homepage zum Download bereit (hier, weitere Infos: hier).

Es sind kriminelle Misshandlungen der Kinder in größtem Stil – Und kein Widerstand der Schulen: Mit der Rigorosität, mit der die diktatorischen Maßnahmen des Staates das Atmen und das gesellschaftliche Leben der Menschen einengen, ergreifen sie in einem noch viel tieferen Maße das Leben der Kinder – ohne Rücksicht, ja ohne überhaupt in den Blick zu nehmen, ob und welche tiefen körperlichen und seelisch-geistigen Schäden verursacht und für die Zukunft veranlagt werden. Die Schulleitungen und Lehrer jedoch, deren Fürsorge die Kinder anvertraut sind, leisten zu allermeist keinen Widerstand. Wo bleibt die pädagogische Verantwortung, aus der die Empörung gegen die angeordneten Misshandlungen der Kinder aufsteigen und die Suche nach juristischen Wegen des Widerstandes beginnen müsste?